Vom Hinterlassen und Erben
Zum Leben gehört in letzter Konsequenz der Tod. Damit verbunden ist das Erbrecht.
Ohne Testament vererben Sie Ihr Vermögen den Kindern und eventuell dem Ehepartner. Ohne Nachkommenschaft fällt ein Teil auch an Eltern und Geschwister. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, aber es muss ja nicht sein. Das Erbrecht gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit den Vermögensübergang umfassend zu regeln. Deshalb gibt es Testamente, bei deren Erstellung wir Ihnen helfen können.
Auch auf diesem Gebiet sind nun die Normen der EU wesentlich und beachtlich. So hat es durchaus für die Frage des anzuwendenden Erbrechts und des Pflichtteilsrecht eine Bedeutung, wo man verstirbt und wie lange man dort gelebt hat. Testamente können konkret regeln, welches Erb- und Pflichtteilsrecht auf Ihren Nachlass anzuwenden ist.
Das Verlassenschaftsverfahren schließt das letzte bürokratische Kapitel im Leben eines Menschen.Unsere Aufgabe im Verlassenschaftsverfahren ist die Vertretung von Ihnen als Erbe, als Pflichtteilsberechtigter oder als im Testament erwähnter Begünstigter. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit uns noch zu Lebzeiten als Testamentsvollstrecker zu beauftragen, damit auch alle Auflagen und Bedingungen des Testaments erfüllt werden.
Unter "Alternative Formen" erfahren Sie, was es unter Umständen für andere Möglichkeiten gibt um Ihr Vermögen zu verteilen.
Wir beraten Sie gerne auf diesem Gebiet
Lesen Sie mehr dazu:
- Testament
- Verlassenschaftsverfahren
- alternative Formen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer
kostenfreies Erstgespräch möglich
Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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