Alternative Formen

Als Alternative zum Erbrecht stehen Ihnen andere Möglichkeiten zur Verfügung.

Schenkung auf den Todesfall

Bei der Schenkung auf den Todesfall schließen Sie mit demjenigen einen Schenkungsvertrag, dem Sie etwas für den Fall Ihres Todes "schenken" wollen. Das ist im Unterschied zum Testament ein Vertrag, der nicht mehr (so einfach) einseitig abgeändert werden kann. Diese Art des Vertrags ist eine einfache Methode um einerseits bis zum Tod über sein Vermögen fast uneingeschränkt zu verfügen, andererseits jener Person, der Sie etwas vermachen wollen, dies noch zu Lebzeiten verbindlich zu schenken.

Schenkung

Die bloße Schenkung bedeutet, die sofortige Übergabe des Schenkungsobjektes zu Lebzeiten. Man sollte sehr vorsichtig mit Schenkungen umgehen (daher sind diese sehr formstreng), da man tatsächlich sein Eigentum übergibt. Das ist schon in einigen Fällen sehr daneben gegangen. Unsere Kanzlei berät Sie und klärt Sie umfassend auf BEVOR Sie alles verschenken. Den Vertrag erstellen wir aber natürlich auch für Sie.

Übergabsvertrag

Übergabsverträge stammen aus dem ländlichen Bereich, als ganze Landwirtschaften auf das oder die Kinder zu Lebzeiten übergeben wurden. Die Schenker (oft die Altbauern) haben sich für die Übergabe des Betriebes verschiedene Rechte (Ausgedinge, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte etc). Natürlich ist das auch für einzelne Liegenschaften oder Unternehmen umsetzbar. 

Privatstiftung

Wer etwas mehr zu vererben hat, und nicht will, dass sein Verögen aufgeteilt wird, dem steht auch die Möglichkeit der Gründung einer Privatstiftung zur Verfügung. Privatstiftungen können zwar schon ab einem Vermögen von  € 70.000,00 errichtet werden. Die Verwaltung einer Privatstiftung ist jedoch etwas aufwendiger, weshalb es erst ab etwas mehr Vermögen sinnvoll ist. Jedenfalls ist es eine Möglichkeit, die wir mit Ihnen besprechen und bei Bedarf umsetzen können. 

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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