Testament

Das Testament soll regeln, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Der Gesetzgeber gibt uns einen Rahmen vor, innerhalb dessen Sie frei verfügen können.

Wir unterstützen Sie damit Sie genau jene Vermögensverteilung anordnen können, die Sie sich für die Zeit nach Ihrem Tod wünschen. 

Testamentserstellung

Nach einem ausführlichen Gespräch wissen wir, was Ihre Wünsche sind und welche Rahmenumstände zu beachten sind. Unter Berücksichtigung der Gültigkeitsvoraussetzungen (damit Ihr Testament wirksam ist, und es zu einer erfolgreichen Erbeinsetzung kommen kann) erstellen wir dann für Sie ein Testament. 

Da ein Testament (aber auch sogenannte Legate [= Vermächtnisse]) mit verschiedenen Bedingungen oder Auflagen verbunden werden kann, bestehen viele Möglichkeiten Ihren letzten Willen nach Ihrem Wunsch zu gestalten, denn die Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung sind vielfältig.

Testamentsvollstrecker

Zur Überwachung der Erfüllung Ihres letzten Willens können Sie bereits zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser hat die Aufgabe darauf zu achten, dass alle Auflagen und Bedingungen erfüllt werden. Damit er dies auch effektiv kontrollieren kann, hat er im Verlassenschaftsverfahren auch ein rechtliches Gehör, und ein Antragsrecht. Wir stehen auch dafür zur Verfügung.

Testamentsregister

Um sicher zu gehen, dass Ihr Testament einerseits gefunden wird, und andererseits das Gericht bzw. der Gerichtskommissär (der die Verlassenschaft abwickelt), überhaupt weiß, dass Sie ein Testament hinterlassen haben, bieten wir Ihnen einerseits die Möglichkeit Ihr Testament in unserem feuerfesten Tresor aufzubewahren und/oder das Testament im Testamentsregister zu registrieren. Dadurch wird nach Ihrem Tod sofort ersichtlich, dass Sie ein Testament geschrieben haben UND wo sich dieses befinden sollte.

Änderung des Testaments

Testamente können jederzeit abgeändert werden. Doch auch dabei ist einiges zu beachten, damit nicht durch unvollständige Widerrufe oder zweideutige Abänderungen nach Ihrem Tod Streitigkeiten bei Ihren Erben über die Gültigkeit und/oder den Inhalt des Testaments verursachen. Auch dabei unterstützen wir Sie, wenn Sie wollen.

Steuerliches

Die Begehrlichkeit des Staates in Bezug auf Vermögen scheint unermesslich. Daher ist der derzeitige Zustand, wonach es keine Erbschaftssteuer zu bezahlen ist, möglicherweise nicht von Dauer. Derzeit gibt es sie nicht, aber wer weiß, ob das auch so sein wird, wenn Ihre Erben die Erbschaft antreten. Auch dafür sollte man eventuell auch Vorkehrungen treffen.

Alternativen zum Testament

Es gibt aber durchaus Alternativen zum Testament, bei dem man ja letztlich nie genau weiß, ob alles so umgesetzt wird, wie man es wollte (wobei ein Testamentsvollstrecker hier helfen würde). Bereits zu Lebzeiten könnten Sie mit Schenkungen, Schenkungen auf den Todesfall Ihr Vermögen verteilen. Doch Vorsicht, was man verschenkt hat, bekommt man (idR) nicht wieder. Dazu bedarf es einer umfassenden Beratung.

Sie können aber natürlich auch eine Privatstiftung errichten, die geeignet ist zu verhindern, dass Ihr Vermögen aufgeteilt wird.

Bei Unternehmen sollte man sich auch überlegen, wie die Übergabe abzuwickeln ist. Denn das Erbrecht ist normalerweise kein geeignetes Mittel um Unternehmen ordentlich fortzuführen.

Wir können Ihnen helfen.

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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