Verlassenschaftsverfahren
Da Verlassenschaftsverfahren zwingend mit dem Tod eines Menschen zu tun haben, sind diese Verfahren für die Beteiligten meist sehr belastend. Unsere Anwaltsfirma kann Ihnen, als Erbe, Pflichteilsberechtigten oder Begünstigten in verschiedenen Belangen des Verfahrens unterstützen.
Verfahrensvertreter
Wir beraten Sie bei allen Belangen des Verfahrens, können Ihnen auch helfen die notwendigen Schritte, die mit dem Tod des Erblassers zusammenhängen, leichter hinter sich zu bringen. Im Verfahren mit dem Gerichtskommissär können wir Sie umfassend vertreten und beraten. Unsere Aufgabe wird es auch sein mit Ihnen eine allfällige Erbserklärung zu besprechen. Das ist einer der bedeutendsten, jedoch nicht die einzige wichtige Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren.
Erbstreitigkeiten
Sollte es zu Streits kommen, oder zu Unstimmigkeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten sich durchzusetzen. Erbstreitigkeiten sind in der Regel recht komplex, da es verschiedene Verfahrensarten gibt, die man - je nach Sachverhalt - auszuwählen hat. Hier gilt es Fristen zu beachten, deren Verstreichen gravierende Folgen haben.
Wenn nach dem Tod des Erblassers kein Vermögen mehr da ist, er dieses aber kurze Zeit zuvor verschenkt hat, können Sie als Erbe und Pflichtteilsberechtiger durchaus noch zu Ihrem Anteil kommen. Die Berechnung des Anteils füllt ganze Vorlesungen auf den Universitäten. Sie müssen aber nicht zum Studieren beginnen, überlassen Sie uns die Errechnung Ihres Anteils.
Auch umgekehrt kann es sein, dass Sie mit der Begehrlichkeit Dritter konfrontiert werden. Auch dann stehen wir Ihnen zur Verfügung um unberechtigte Ansprüche abzuwehren, oder berechtigte Ansprüche zu verhandeln.
Erbübereinkommen
Es besteht für die Erben und Pflichtteilsberechtigten auch die Möglichkeit ein Erbteilungsübereinkommen zu treffen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag in dem die Erben (und allenfalls Pflichtteilsberechtigten) sich über die Aufteilung des Erbes einvernehmlich einigen. Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihre Rechte wahr zu nehmen und/oder einen Ausgleich mit den anderen Erben/Pflichtteilsberechtigten zu finden.
Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer
kostenfreies Erstgespräch möglich
Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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