Kaufverträge
Wir bieten Ihnen eine fundierte und rasche Abwicklung Ihrer Liegenschaftskaufverträge an. Egal was Sie verkaufen oder kaufen wollen, wir prüfen umfassend die Voraussetzungen, erstellen einen genauen Vertrag und wickeln (zusammen mit dem Notar) sämtliche Bereiche des Vertrages ab.
Wir erstellen Ihnen den Vertrag, holen alle notwendigen Belege ein (natürlich mit Ihrer Hilfe) und können in einem gemeinsamen Termin in unserer Kanzlei den zuvor vorbereiteten Vertrag (der allen Beteiligten zuvor zur Prüfung übersendet wurde) errichten.
Wir beachten dabei alle notwendigen Formvorschriften und versuchen Ihnen den Kauf oder Verkauf möglichst einfach zu gestalten.
Die treuhändige Abwicklung erfolgt hiebei über das Treuhandbuch der Notare und der Notariatsbank, wodurch eine problemlose Abwicklung gewährleistet ist. Durch das damit verbundene 4 Augenprinzip (Rechtsanwalt - Notar) ist auch gewährleistet, dass im Zuge der Vertragsabwicklung sowohl die Voraussetzungen für die Treuhandschaft, als auch die Punkte des Kaufvertrages inhaltlich optimal abgeklärt werden. Die Kosten sind dadurch jedoch nicht höher. Wir bieten mehr Sicherheit zum selben Preis.
Liegenschaftskaufverträge
Egal ob bebaut, oder leer, wir errichten für Sie den richtigen Kaufvertrag, der auch allfällige grundverkehrsbehördliche Voraussetzungen prüft. Wir schauen darauf, dass auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen (etwa Energieausweis, etc) vorliegen.
Bei einer Fremdfinanzierung nehmen wir Kontakt mit der Bank auf und wird über das Notariat die Treuhandschaft abgewickelt.
Eigentumswohnungskaufverträge
Sie planen den Ankauf einer Eigentumswohnung, oder wollen Ihre verkaufen? Wir erstellen auch dafür die Verträge. Gerade beim Wohnungseigentum sind jedoch einige wesentliche Punkte zu beachten. Vielleicht ist das Wohnungseigentum vielleicht noch gar nicht im Grundbuch eingetragen, oder aber es gibt Probleme mit der Rücklage. Eventuell stehen große Investitionen bevor, die Sie dann nach dem Kauf mitfinanzieren müssen?
Unsere Kanzlei führt Sie durch die Eigenheiten des Wohnungseigentumsrechtes, egal ob Verkäufer oder Käufer.
Wohnungseigentumserrichtung
Sie planen Ihr Objekt in Wohnungseigentum umzuwidmen, oder aber an Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen. Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten. Auch hier arbeiten wir mit Ziviltechnikern zusammen, die Ihnen das dafür notwendige Nutzwertgutachten erstellen können. Denn wenn man von Beginn an die richtigen Schritte setzt, erspart man sich Zustände, die verhindern, dass je Wohnungseigentum begründet bzw. im Grundbuch eingetragen wird. Leider gibt es in Österreich viele solcher Objekte, die seit Jahren im Schwebezustand der "Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums" sind.
Bauträgervertragsgesetz
Dieses Gesetz ist schneller zu beachten, als man denkt. Bereits zugesagte Sanierungen eines Objektes kann das BTVG zur zwingenden Anwendung bringen. Dieses Gesetz dient primär dem Schutz des Erwerbers, da etwa durch speziell geregelte Auszahlungsziele und Voraussetzungen gewährleistet sein soll, dass auch am Ende des Tages das Objekt, wie zugesagt übergeben wird. Die Anwendung des BTVG setzt aber auch einen höheren administrativen Aufwand voraus, der manchmal gescheut wird.
Wir scheuen diesen Aufwand nicht und beraten Sie auch auf diesem Gebiet.
Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer
Mag. Hansjörg Poeckh
kostenfreies Erstgespräch möglich
Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
Unsere Kontaktdaten sind einen Klick entfernt.