Pachtverträge

Der Unterschied zwischen dem Pacht- und dem Mietrecht ist die entgeltliche Überlassung nicht bloß eines Bestandsobjektes (Wohnung, Lokal, Liegenschaft …), sondern die Übergabe eines Unternehmens in seiner Gesamtheit. Wir haben seit Jahren Erfahrung bei der Beratung über Pachtgegenstände.

Entgegen der langläufigen Meinung reicht es nämlich nicht aus ein lange leerstehendes Geschäftslokal zu übergeben um einen Pachtvertrag abzuschließen. Die Erstellung eines Pachtvertrages setzt voraus, dass ein "lebendes" Unternehmen mit (eventuell) bestehenden Kundenstock, vorhandener Infrastruktur, eventuell auch Namen anzubieten.

Wir gehen davon aus, dass viele "Pachtverträge" tatsächlich Mietverträge sind. Dies bedeutet aber uU auch die Anwendung des MRG samt allen Begleitumständen.

Sollten Sie daher etwas verpachten oder pachten wollen, kontaktieren Sie uns, wir können Sie auch in diesem Bereich umfassend beraten. Da wir auch speziell im Bereich der Gastronomie und Hotelwesen juristisch beratend tätig sind, können wir Ihnen auch hier helfen den optimalen Vertrag für Sie und Ihr Unternehmen zu erstellen, oder aber den vorgegebenen Vertrag auf "Unebenheiten" zu kontrollieren.

Unternehmenspacht

Unsere Kanzlei berät Sie auf allen Gebieten der Unternehmenspacht. Das bedeutet, dass wir auch die notwendigen Kennzahlen (des Vorgängers und/oder Verpächters) lesen und verstehen können. Wir prüfen auch allfällige gewerberechtliche Aspekte wie Betriebsanlagengenehmigungen oder gewerberechtliche Voraussetzungen und klären auch ab, ob Sie überhaupt einen Pachtvertrag abschließen, oder vielleicht doch ein Mietvertrag vorliegt.

Landwirtschaftliche Pacht

Obwohl wir eine in Wien sitzende Anwaltsfirma sind, haben wir auch Erfahrung auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Verpachtung. Mag. Scheer war nicht nur 5 Jahre in einer niederösterreichischen Anwaltskanzlei tätig, sondern berät seit vielen Jahren auf diesem Gebiet in den verschiedenen Bundesländern.

Manchmal wird damit auch eine Form der Übergabe in der Familie geregelt, oder Übergabsverträge vorbereitet. Egal in welche Richtung Sie gehen wollen, wir können Sie begleiten.

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer
Mag. Hansjörg Poeckh

kostenfreies Erstgespräch möglich

Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
Unsere Kontaktdaten sind einen Klick entfernt.