Begründung Wohnungseigentum
Sie planen Ihr Objekt in Wohnungseigentum umzuwidmen, oder aber an Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen?
Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten. Auch hier arbeiten wir mit Ziviltechnikern zusammen, die Ihnen das dafür notwendige Nutzwertgutachten erstellen können.
Denn wenn man von Beginn an die richtigen Schritte setzt, erspart man sich Zustände, die verhindern, dass je Wohnungseigentum begründet bzw. im Grundbuch eingetragen wird. Leider gibt es in Österreich viele solcher Objekte, die seit Jahren im Schwebezustand der "Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums" sind.
Wir beraten Sie auch auf diesem Gebiet.
Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer
kostenfreies Erstgespräch möglich
Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
Unsere Kontaktdaten sind einen Klick entfernt.