Arten der Abrechnung
Letztlich gibt es 3 verschiedene Arten der Abrechnung:
- Jene nach Einzelleistung (samt der Möglichkeit der pauschalierten Einheitssatzabrechnung)
- Jene nach Zeit
- und jene nach vorher vereinbarter Pauschale (unsere Kanzlei vereinbart Pauschalen ausschließlich - und auch nur eventuell - für Vertragserrichtungen)
Je nach konkreten Fall wird die diesbezügliche Verrechnung vor der Beauftragung abgesprochen, damit Sie abschätzen können, was für Kosten auf Sie zukommen können.
Bei uns können Sie auch mit Bankomatkarte und allen gängigen Kreditkarten bezahlen!
Kostenersatz bei Obsiegen
Ohne bei dieser Gelegenheit ins Detail zu gehen: Im Zivilverfahren gibt es die Möglichkeit des (manchmal nur teilweise zugesprochenen) Kostenersatzes für den Fall des Obsiegens. D.h. dass es (je nach Verfahrensart) die Möglichkeit gibt (bis zu 100%) der bezahlten Kosten durch den Gegner ersetzt zu bekommen.
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