Kosten

Da die Frage, welchen Rechtsanwalt man mit einer Sache betraut, im wesentlichen auch eine Sache des Vertrauens ist, sollte im Rahmen des kostenfreien Erstgesprächs zunächst grob der Sachverhalt bzw. der Inhalt der Beauftragung geklärt werden. Und dann im gemeinsamen Gespräch auch die jeweilige Zielsetzung besprochen werden. Auf dieser Basis kann dann ein (grobes) Konzept der weiteren Vorgangsweise entworfen werden.

Sollten Sie sich dann entschließen, mich mit Ihrer Causa zu beauftragen, wird über die Abrechnung und über alle weiteren Modalitäten gesprochen.

Sie brauchen daher keine Scheu davor zu haben, sich einmal unverbindlich bei mir zu informieren.

Generell gibt es verschiedene Arten von Abrechnungen. Wenn Sie darüber mehr wissen wollen, klicken sie hier.

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